Mittwoch, 7. November 2012

Überlebenshandbuch Jobcenter der KEAS e.V.

Niemals alleine zum Jobcenter gehen!

Niemals allein zum JC gehen! Man weiß nie, was einen erwartet. Eine Einladung um „Ihr Bewerberangebot“ zu besprechen, endet häufig in einer unter Zwang abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung (siehe Seite 4). Es kann auch damit enden, dass man „freiwillig“ eine Erklärung unterschreibt, in der man sich einverstanden erklärt, einen Teil der Miete selbst zu zahlen (S.5). Hin und wieder wird man bei einem solchen Termin „überredet“, einen berechtigten Widerspruch zurück zu ziehen (S.6).
Die Liste der Überraschungen ist groß... Jeder kann jederzeit zu jedem Termin (auch bei ärztlichen Untersuchungen) einen Beistand
mitnehmen. Beistände dürfen nicht zurückgewiesen werden! Beistände sind in erster Linie Zeugen, aber auch Berater. Meistens werden die PAPs ganz friedlich, wenn ein Zeuge dabei ist.
Datenschutz: Keine eMailadresse oder Telefon/Handy-Nummer angeben! Postalische Adresse reicht völlig!

Quittung nicht vergessen!

Es kommen täglich Unterlagen bei den Jobcentern weg. Es verschwinden teilweise ganze Akten. Anträge liegen angeblich nicht vor, Mietbescheinigungen wurden angeblich nie
eingereicht, und von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
fehlt jede Spur. Dies alles kann einen viel Geld kosten!
Jeder Sachbearbeiter, dem man Unterlagen übergibt, ist dazu verpflichtet, den Eingang zu betätigen. Dies gilt auch für die Eingangszonen und die Poststellen.
Es ist ganz einfach: Man bringt das einzureichende Original (z.B. einen Weiterbewilligungsantrag) und eine Fotokopie davon mit.
Auf der Kopie wird von dem JC der Eingang bestätigt. So hat man den Beweis, dass genau dieses Dokument eingereicht wurde und nicht etwa ein „freundlicher“ Weihnachtsgruß.

Eingliederungsvereinbarung

Sie dient nicht dazu, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sondern, den JC-Geschädigten in die Sanktionsfalle zu locken. Es wird eine Anzahl von Bewerbungen verlangt, die
man gar nicht finanzieren kann. Schafft man nicht alle: Sanktion. Man soll einen unsinnigen und meist illegalen Ein-Euro-Job machen. Geht dabei etwas schief: Sanktion.
Der Boss des Jobcenters Köln bestätigte den KEAs, dass immer „auf Augenhöhe“ verhandelt werden soll. Dass keiner etwas unterschreiben soll, was er nicht vertreten kann. Dass „zwei
Wochen Bedenkzeit“ immer drin seien. Leider hat er vergessen, das alles seinen Leuten Mitzuteilen. Also: Immer Bedenkzeit verlangen und fachkundigen Rat einholen! Das Neueste: Wenn man sich weigert, zu unterschreiben, gibt es als Ersatz einen
Verwaltungsakt. Dagegen Rechtsmittel einlegen!

Miete und Heizung

Das Jobcenter muss die Kosten der Unterkunft tragen. Dazu gehören die Grundmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten.
Diese Kosten müssen erst einmal in voller Höhe übernommen werden. Ist die Miete zu hoch, kann das JC verlangen, das man sich eine neue Wohnung sucht. Sind die Heizkosten hoch,
verlangt das JC oft, dass man wirtschaftlicher heizt. Erhält man eine solche Aufforderung: Sofort in eine Beratungsstelle gehen! Dort kann oft noch einiges erreicht werden. Wenn man sich
aber nicht darum kümmert, können die Folgen gravierend sein.
Das Jobcenter zahlt oft einen Teil der Miete mit der Begründung nicht, die Miete sei zu hoch. das ist grundsätzlich nicht zulässig. Beraten lassen und Rechtsmittel einlegen! Wer umziehen will, muss sich das vorher genehmigen lassen. Bei Ablehnung: Beraten
lassen. Bei Umzug ohne Genehmigung : Keine Kautionsübernahme und nur angemessene Miete für immer und ewig! Vorsicht!

Lebensmittel-Gutscheine

Lebensmittelgutscheine können in Ausnahmefällen ausgegeben werden:Bei Drogen-oder Alkoholabhängigkeit sowie
unwirtschaftlichem Verhalten (§24(2) SGB II) und Sanktionen über 30% (§31a(3, 4)SGB II).
Wenn ein Antrag nicht schnell genug bearbeitet wurde oder aus anderen Gründen (mal wieder Computerprobleme oder Überarbeitung) das ALG nicht (rechtzeitig) gezahlt wird, dürfen keine Gutscheine ausgegeben werden. Das JC muss in diesen Fällen Bargeld herausrücken. Man kann auf Bargeld bestehen
und notfalls über Teamleiter, Standortleiter, Beschwerdestelle bis zum Leiter des JC gehen. Lebensmittelgutscheine sollen öffentlich
demütigen, entmündigen und Euch abschrecken.

Rechtsmittel

Gegen jeden Verwaltungsakt (VA) kann Widerspruch eingelegt werden. Das muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des VA
(z.B. Bescheid) geschehen. Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden. Wenn nicht, kann man wegen Untätigkeit klagen. Man kann zeitgleich mit dem Widerspruch
auch eine Eilklage einreichen, Dies ist sinnvoll, wenn das ALG ganz oder zu mindestens 30% gestrichen wurde oder ein 1€-Job angetreten werden soll oder sonst etwas, was eilig entschieden werden muss. Zahlt das JC trotz Anspruchs nicht(Bescheid liegt
vor, es gibt keine Sanktion, aber das Geld kommt nicht), kann man Leistungsklage einreichen.

Das geht auch im Eilverfahren!

Das Gericht:

Sozialgericht Reutlingen
Schulstraße 11

72764 Reutlingen

Man kann die Klage dort auch mündlich einreichen!

Die KEAs - Kölner Erwerbslose in Aktion Unveränderter Nachdruck erlaubt.

Bei unseren Links ist die TAT e.V. "Tübinger Arbeitslosentreff e.V." aufgeführt. Dieser führt Hartz IV Beratungen durch.

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