Hartz IV Tagebuch des Martin S.

Nach langer Ruhe wieder eine Farce!

15.Januar 2014
Wieder einmal mehr beweist das Jobcenter und sein Mitarbeiter Herr R., dass sie von Buchhaltung sowenig verstehen wie eine Kuh auf der Weide.
Diesmal geht es um eine Nebenkostenrückerstattung die zu 80% die Wohnung betrifft und zu 20% den Betrieb. Die 80% sind vom Jobcenter als Wohnungskosten finanziert und deshalb zurückzuerstatten. Die 20% sind eigentlich vom Betrieb finanziert und deshalb dachte ich, nicht zurückzuerstatten.
Ich erkläre es nicht lange, aber Herr R. vom Jobcenter ist der Meinung dass ich 32,92 € den betrieblichen Teil auch erstatten muss.
Für diese 32,92€ einmal im Jahr strebt er nun eine gerichtliche Klärung an. Widerspruch abgelehnt.
Kostet das Jobcenter locker mal an die 500,--€ bis 1.000,--€ wenns reicht.

Schwachsinn pur!

Martin S.

Ruhe an der Front

Seit meinem wütenden und brachialen Auftritt mit Zeugen im Jobcenter Tübingen ist Ruhe an der Front.
Die Gerichte haben bisher noch kein Urteil gefällt. Es sieht aus als würden sie sich scheuen ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Seit März 2011 ist ein Verfahren anhängig. Seit Oktober 2012 das Zweite.
Ich als Opfer bezahle dafür jeden Monat 31,--- € angeblich überzahlterer Leistungen ans Jobcenter zurück.

Mal sehen wie lange Ruhe an der Front ist?

Martin S.

Die Posse geht weiter! Neuer E-mail Verkehr mit allen Unterlagen!

Martin S. Mail vom 06. Juni 2012
Am Montag den 11.06.2012 um 10.00 Uhr bin ich bei Ihnen mit den gewünschten Unterlagen und werde erst wieder gehen wenn ich das Geld in der Tasche habe!

mit freundlichen Grüßen
Martin S.

Keine Antwort von Herrn Blume vom Jobcenter. Ich ging davon aus, der Termin steht!

Als ich mit einem Zeugen der Montagsdemo Tübingen am Montag um 10.00 Uhr das Büro des Herrn Blume betrat schrie dieser ohne einen Gruß oder sonst etwas nur:“Verlassen sie sofort mein Büro!“
Ich antwortete: „Nein, ich habe hier die fehlenden Unterlagen und möchte sie jetzt abgeben."
Herr Blume schrie nur weiter. Als er merkte, dass uns das nicht beindruckte verlies er fluchtartig seine Büro und war verschwunden.
Nach ca. 5 Minuten kam die Leiterin des Jobcenter Tübingen aus einem Büro und bat uns Beide herein. Ein ca. 1 ¼ stündiges Gespräch begann. Anwesend Herr Blume, sein Bereichsleiter, Frau Scholz, die Leiterin des Jobcenter und wir Beide.
Herr Blume zeigte sich nicht einsichtig. Vor lauter angewidert sein von dem Verhalten des „Bittstellers und untergebenen Matin S.“ widersprach er sogar seiner Amtsleiterin. Er wurde aber beauftragt den Sachverhalt umgehend zu prüfen und bis spätestens am 20.06.2012 sein Ergebnis zu präsentieren. Martin S. war bis dato mit 2 Monatsmieten im Rückstand.

Am nächsten Tag kam diese Mail:

Sehr geehrter Herr Martin S,

wir haben nun eine Korrektur der Anlage EKS (Einkommensprognose) für den Zeitraum 01.04.2012 bis 30.09.2012 unter Berücksichtigung der Betriebsergebnisse April und Mai 2012, den Vorgaben des Sozialgerichts und des § 3 der ALG II VO durchgeführt. Ihr monatlicher Leistungsanspruch im Zeitraum 01.04.2012 bis 30.09.2012 erhöhen wir vorerst von 308,61 Euro auf 697,93 Euro. Für den Zeitraum 01.04.2012 bis 30.06.2012 erhalten Sie umgehend eine Nachzahlung i.H.v. : 1167,96 Euro, sowie einen vorläufigen Änderungsbescheid mit Auswertungsblatt Ihrer Angaben EKS, zur Einsicht in die Berechnungsdetails.
Bitte teilen Sie uns umgehend Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse mit.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sicher könnte man jetzt zufrieden sein, aber warum. Die Berechnungen konnten nicht stimmen. Daraufhin verfasste ich eine Antwort:

Sehr geehrte Frau Scholz,
Sehr geehrter Herr K.,

folgenden Text habe ich in höflicher Form und per Fax an Herrn Blume gesandt.

Sehr geehrter Herr Blume,

bevor sie einen neuen Bescheid erlassen, bitte ich sie zu berücksichtigen, dass ich meine Telefonanlage im Büro nicht für private Zwecke nutze. Für private Telefonate habe ich meinen O2 Anschluss (siehe Kontoauszüge)
Ebenso ist die Höhe der Miete nicht korrekt. Ich bezahle 300,-- € Miete zuzgl. 40,--€ Nebenkosten und 163,-- € Abschlag für die Elektroheizung. Zuzgl. der 8,-- € Mehraufwand für Warmwasser beträgt die Summe dann 511,--€.
Was mein PKW betrifft steht er mit leerem Tank und einem vermutlich geplatzten Kühlwasserschlauch und kann momentan für keinerlei Fahrten genutzt werden. Deshalb benutze ich für Bewerbungsfahrten und für Kundenfahrten das Teileauto. Vermutlich wird die finanzierende Bank das Fahrzeug in Kürze zurückholen weil die Kreditraten durch die vergangene Methode der Kürzungspolitik nicht mehr aufzubringen waren. Dies können sie ja aus den EKS und den Kontoauszügen ersehen.
Ein weiterer Punkt den sie berücksichtigen sollten ist, dass die Rückzahlung nach § 43 Abs. 2 S 1 SGB des vergangenen Zeitraums nach Punkt 2 ihrer fachlichen Hinweise in Ihrem Ermessen liegt und sie die Ermessensentscheidung zu begründen und zu dokumentieren haben. Ebenso ist ein Verwaltungsakt nötig. Nachdem es sich bei diesem Zeitraum um ein schwebendes Verfahren handelt und mich die Rückzahlung unter mein verfassungsmäßiges Existenzminimum drückt halte ich die Rückforderung nicht für angemessen. Wieso soll ich als hilfebedürftiger die Last einer schleppenden Sozialgerichtsterminierung tragen. Die Bunderepublik Deutschland ist dazu eher in der Lage und wird dadurch nicht ihres Existenzminimums beraubt. Ich bitte sie die Rückerstattung aus oben genannten Gründen ab Beginn zurückzunehmen und die bereits eingehaltenen Beträge zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich in sachlichem Ton meine Willenserklärung geschrieben habe. Wir werden jetzt sehen in wie weit Herr Blume seinen Handlungsspielraum zugunsten seiner Kunden nutzt.
PS: Bisher war es nicht möglich das FAX abzusetzen. Deshalb habe ich mich entschlossen diesen Text nochmals per Mail weiterzuleiten.
mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Eine Antwort auf diese Mail:

Sehr geehrter Herr Martin S.,

der vorläufige Änderungsbescheid wurde bereits am Montag den 11.06.2012 erlassen und ist an Sie unterwegs.
Wir haben nach den Vorgaben des Sozialgerichts Reutlingen, dem Landessozialgerichts Stuttgart, sowie den Vorgaben des des § 3 der ALG II VO entschieden. Zu den Inhalten wird hierzu nicht weiter Stellung genommen.
Zur Abrechnung des abgelaufenen Bewilligungszeitraumes haben Sie einen Änderungsbescheid und einen Bescheid über die Erstattung bei endgültiger Leistungsfestsetzung erhalten.
Eine Aufrechnung der Leistungsüberzahlung erfolgt ab 01.06.2012 nach § 43 Abs.2 S.1 bei vorläufigen Entscheidungen, mit 10 % der maßgeblichen Regelleistung
Meine Ermessensentscheidung wurde im Bescheid zur Erstattung bei endgültiger Leistungsfestsetzung dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Urteilen Sie selbst. Hört sich so eine kundenfreundliche Antwort an? Wieder beweist Herr Blume dass er nichts dazugelernt hat und trägt die Rechtsunsicherheit auf dem Rücken von Martin S. aus.

Deshalb folgende Antwort an alle am Gespräch beteiligten:

Und wieder keinerlei Einsehen für die prekäre Situation. Obwohl noch kein rechtsgültiges Urteil vorliegt wird eine Ermessensentscheidung einfach zuungunsten des Hilfebedürftigen durchgesetzt. Herr Blume ist noch weit davon entfernt im Sinne seiner Kunden zu agieren. Natürlich werde ich jetzt gegen diesen Bescheid wieder Widerspruch einlegen müssen und es wird wieder vor Gericht landen. In der Folge wird dies für den Steuerzahler wieder teurer.
Stellen sie sich so Deeskalieren vor?
Wie bereits im Gespräch vom, Montag erkennbar hat Herr Blume keinerlei Einsicht. Deshalb werde auch ich keinerlei Einsicht haben.

Martin S.

Die Posse geht weiter! Neuer E-mail Verkehr mit allen Unterlagen!

Nachdem Herr Blume anfangs nur abwarten wollte was die Zwangsvollstreckung meines Hauses einbringt hat er jetzt weitere Klippen aufgebaut. Zwischenzeitlich werden meine Konten gepfändet sodass sicher keine Einnahme mehr vorhanden ist.
Und trotzdem!

Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2012 09:36
An: Blume Jürgen
Betreff: AW: Bescheid vom 12.04.2012

Herr Rose,
anbei der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Tübingen. Zusammen mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist die Bedürftigkeit jetzt wohl zweifellos nachgewiesen. Einen weiteren Monat unter dem Existenzminimum halte ich nicht mehr durch.

Martin S.

Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2012 09:45
An: Martin S.
Betreff: AW: Bescheid vom 12.04.2012

Sehr geehrter Herr S.,

Eine Änderungen bzgl. Ihrer Prognose EKS kann derzeit nicht erfolgen, da
- der abgelaufene Bewilligungszeitraum noch nicht abgerechnet ist
- Ihr KFZ Ihnen noch zur Verfügung steht
- keine Angaben über betriebliche und private Fahrten mit einem Teilauto als Ersatz für Ihr KFZ vorliegt
- Einkünfte aus Provisionen des Vorjahres angesetzt wurden
- kein Bemühen Ihre Einkommensverhältnisse zu verbessern erkennbar ist
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-

Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2012 10:18
An: Blume Jürgen
Betreff: AW: Bescheid vom 12.04.2012

Bitte teilen sie mir die gesetzliche Handhabe für diese Vorgehensweise mit.
- der abgelaufene Bewilligungszeitraum noch nicht abgerechnet ist
der Abgelaufen Zeitraum hat nichts mit dem zukünftigen Zeitraum zu tun. Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung sie vorgehen?
- Ihr KFZ Ihnen noch zur Verfügung steht.
Bitte teilen sie mir mit was das mit dem begehrten Existenzminimum zu tun hat und auf welche gesetzliche Regelung sie sich beziehen. Ich habe ihnen bereits mitgeteilt, dass mein KFZ defekt ist und der Tank leer ist. Bei der Berechnung haben sie dieses ja nicht einmal einbezogen.
- keine Angaben über betriebliche und private Fahrten mit einem Teilauto als Ersatz für Ihr KFZ vorliegt
Ich versichere Ihnen an Eides statt, dass ich keine Privatfahrten mit dem Teileauto durchführe. Bei Null Einkommen auch nicht erheblich.
- Einkünfte aus Provisionen des Vorjahres angesetzt wurden
Ich habe Ihnen die Abrechnungen für April 2012 bereits zukommen lassen. Aus diesen ist klar zu ersehen, dass keinen Einnahmen zu erwarten sind. Ebenso liegen Ihnen die Kontopfändungen vor. Deshalb ist es unerheblich welche Provisionen angesetzt werden, da die Einnahmen auf Null sind.
- kein Bemühen Ihre Einkommensverhältnisse zu verbessern erkennbar ist
Auf welche gesetzliche Regelung beziehen sie sich? Ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich seit 7 Monaten weit unter dem Existenzminimum lebe. Wie soll ich da noch Akquirieren? Es liegt doch am Jobcenter Tübingen, dass ich unter dem Existenzminimum lebe.

Martin S.


Sehr geehrter Herr S.,

ich bin Ihnen hier keine weiteren Erklärungen schuldig.
Die gesetzlich Grundlage für meine Entscheidungen sind im § 3 Abs.3 der ALG II VO geregelt.
Eine Änderung der Einkommensanrechnung aufgrund Ihrer Prognose EKS
wird erst möglich, wenn
- der abgelaufene Bewilligungszeitraum abgerechnet ist (Grundlage zur Bewertung einer neuen Prognose/ bzw. Prognoseänderung)
- Klarheit über die weitere Nutzung Ihres KFZ oder andere Fahrkosten besteht
- die zu erwartenden Einkünfte eindeutig prognostiziert wurden (keine Vorjahresergebnisse)
- ein Bemühen, Ihre Einkommensverhältnisse zu verbessern, erkennbar ist
Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen oder Bemerkungen per Mail ab. Diese werden auf diesem Wege künftig nicht mehr beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume

Folgeantrag nach dem Leben von bereits ausgegebenem Geld!

Jobcenter Tübingen vernichtet meinen Betrieb endgültig!
Am 23.März reichte ich meinen Folgeantrag beim Jobcenter Tübingen ein. Da es keine Aussicht auf Abschlussprovisionen gibt, habe ich wie in allen vergangenen Anträgen 500,-- € Einnahmen pro Monat angesetzt. Abzüglich der Ausgaben blieben im Schnitt der sechs Monate 0,--€ übrig. Dies ist Eindeutig sollte man denken.
Der arme Martin S. braucht den vollen Satz von 370,-- € plus Miete also 870,--€.
Was macht Herr Blume von Jobcenter Tübingen. Er ändert die Angaben so lange, bis nur noch eine Leistung von 308,-- € inclusiv Miete bleibt.

Daraufhin entwickelte sich folgender E-mail Verkehr!

Sehr geehrter Herr Blume,

laut Bescheid vom 12.04.2012 soll ich mit 308,61 € auskommen. Entgegen meiner Angaben wurden 900,--€ als voraussichtliche Einnahmen angesetzt. Dies ist illusorisch. Anbei erhalten Sie eine Aufstellung der im Jahr 2011 und bis heute eingenommen Bestandsprovisionen. Dazu die Abrechnungen aus denen zu ersehen ist was Bestandsprovisionen und was Abschlussprovisionen angefallen sind. Die Bestandsprovisionen beliefen sich im Jahr 2011 auf 5.059,75 €. Dies sind die gesicherten Einnahmen auch für das Jahr 2012. Etwaige Zuwächse habe ich in meiner Aufrundung auf 500,-- € monatliche Einnahmen bereits hinzugerechnet. Auf Abschlussprovisionen ist in absehbarer Zeit nicht zu hoffen, da ich seit 6 Monaten unter dem Existenzminimum lebe und keine finanziellen Ressourcen zur Akquise mehr habe. Das Fahrzeug ist für einen Versicherungsmakler der ja vorwiegend Außendienst macht das wichtigste Arbeitsmittel. Das es so wenig genutzt wird liegt an den finanziellen Ressourcen. Ich habe schlicht und ergreifend kein Geld mehr für Benzin.
Bitte teilen Sie mir mit ob wir bei einem persönlichen Gespräch Aussicht auf Änderung des Bescheids hat. Falls ja, dann teilen Sie mir bitte einen Termin mit.

mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Sehr geehrter Herr Martin S.,

ich habe Korrekturen Ihrer Prognose „Anlage EKS“ vorgenommen, aufgrund Ihrer erklärten Ergebnisse der Vormonate 11/11 bis 03/12 , sowie Betriebsausgaben korrigiert bzw. gestrichen, die ich und auch das Sozialgericht Reutlingen nicht als Betriebsausgaben anerkennen.
Hierzu bedarf es derzeit keiner weiteren Änderungen. Ich bitte Sie, mir monatlich Ihre Betriebsergebnisse vorzulegen.
Ich bin gerne bereit ggf. Änderungen der Prognose im laufenden Bewilligungszeitraum aufgrund Ihrer vorgelegten Ergebnisse durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sehr geehrter Herr Blume,

anbei die neue Prognose für die nächsten 6 Monate. Da ich aufgrund der letzten 6 Monate in denen ich von 12,--€ zuzgl. 444,91 € leben musste ist es mir nicht gelungen eine eidesstattliche Versicherung zu verhindern. Diese wurde am 03.04.2012 beim AG Rottenburg abgelegt. Dadurch verändert sich die Situation erheblich.
1. Da die eidesstaatliche Versicherung in die Schufa eingetragen wird, kann ich nun auch die Raten für das KFZ einstellen. Ich werde versuchen es abzumelden. (wenn finanzierende Bank einverstanden ist.) Die Bank wird es dann verwerten. Deshalb habe ich für Mobilität nur noch 100,-- € veranschlagt. (Monatskarte über 2 Waben für die Kunden in der Nähe, Teileauto für entfernte Kunden.)
2. Aus dem selben Grund wie oben genannt werde ich nun auch das Finanzamt mit der Rückzahlung der falsch berechneten Umsatzsteuer nicht mehr bedienen. Dies wird laut Herrn Herr vom Finanzamt Tübingen zur Folge haben, dass er meine Provisionen bei der 1zu1 AG pfänden wird. Somit werden die Provisionseinnahmen auf Null sinken. Sobald dies der Fall ist werde ich sie kontaktieren.
3. Ich forder sie nun nochmals auf, die Werte aus dem Vorjahr ohne Abschlussprovisionen anzusetzen, da ich Ihnen bereits mit Mail vom 16.04.2012 folgendes Mitgeteilt habe: „Ich versichere Ihnen an Eides statt, dass im Moment keine Abschlussprovisionen absehbar sind. Für das gesamte Jahr 2011 habe ich 5.059,75 € an Bestandsprovisionen erhalten.“
4. Da Aufgrund der Unterstützung unter dem Existenzminimum keine Abschlussprovisionen mehr akquirierbar waren fallen auch für die nächsten Monate keine an. Ich habe in der EKS nun die Vorjahreswerte der Bestandsprovision eingesetzt. Sobald eine Abschlussprovision bezahlt wird informiere ich sie.
Insgesamt betrachtet ist die Weiterführung der Agentur gefährdet, da bei finanziellen Unregelmäßigkeiten die Zulassung entzogen werden kann.
Für den vorhergehenden Berechnungszeitraum möchte ich bezüglich des KFZ das Landessozialgericht Stuttgart aus dem Beschluss vom 05.04.2012 zitieren:

.....sein vorhandenes KFZ weiterhin betrieblich nutzen wollte und konnte............

Diese Ausführungen bestätigen wohl, dass das Gericht von einer betrieblichen Nutzung des KFZ ausgegangen ist.
Wie sie eine Umsatzsteuerzahlung als nicht betrieblich begründen wollen ist mir ein Rätsel. Im privaten Bereich gibt es keine Umsatzsteuererklärungen. Diese können nur betrieblich veranlasst sein.
Anlagen:
1. Berichtigtes Einkommensvorschau für April bis September (Provisionsabrechnung Vorjahr liegen Ihnen bereits vor)
2. Fahrtenbuch für Oktober bis März.
3. Provisionsabrechnung April 2012
4. Ausgabenbelege April 2012 (soweit bereits vorhanden, O2=privat)
5. Steuerbescheid Finanzamt Tübingen zu Umsatzsteuerrückerstattung
Ich hoffe auf eine rasche Bearbeitung, da ich bereits für den Monat April mit der Miete im Rückstand bin.
Belege für den vorigen Zeitraum folgen in Kürze!

mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Sehr geehrter Herr Martin S.,

mittlerweile wurde Ihre Immobile wohl zwangsverwertet. Dies musste ich aus der Tagespresse entnehmen. Eine Mitteilung von Ihnen erfolgte bisher nicht.
Bevor ich Änderungen bzgl. Ihrer Einkommensprognosen vornehmen kann, bitte ich um konkrete Auskunft/Nachweise über die erfolgte Verwertung Ihrer nicht selbst genutzten
Immobilie und dem Ergebnis bzw. dem künftigen Vermögensstand.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sehr geehrter Herr Blume,

die Immobilie wird erst am 26.04.2012 versteigert. Also konnte noch keine Mitteilung erfolgen.

mit freundlichen Grüßen

Martn S.

Sehr geehrter Herr Martin S.,

dann warten wir das Ergebnis ab.
Eine Änderungen bzgl. Ihrer Prognose EKS kann derzeit nicht erfolgen, da
- der abgelaufene Bewilligungszeitraum noch nicht abgerechnet ist
- Ihr KFZ Ihnen noch zur Verfügung steht
- keine Angaben über betriebliche und private Fahrten mit einem Teilauto als Ersatz für Ihr KFZ vorliegt
- Einkünfte aus Provisionen des Vorjahres angesetzt wurden
- die Vermögensverhältnisse und somit der generelle Anspruch auf Leistungen ungeklärt ist (Versteigerung steht unmittelbar bevor)
- kein Bemühen Ihre Einkommensverhältnisse zu verbessern erkennbar ist
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sehr geehrter Herr Blume,

seit November 2011 lebe ich weit unter dem Existenzminimum, nämlich von 515,-- € mtl. zuzgl. 37,--€ mtl. aus Provisionen. Da meine Warmmiete 503,-- € beträgt, lebe ich von 49,-- € monatlich. Das begehrte Alg II hat für mich wie für jeden der es beantragt existenzsichernden Charakter. So ist schon für Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetzes, an deren Stelle mittlerweile die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II getreten ist, allgemein anerkannt, dass ein anzuerkennender Bedarf grundsätzlich auch die besondere Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Regelung begründet, weil der Bedürftige zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz auf sofortige Hilfe angewiesen ist (Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns vom 23.11.1999, Az: 1 M 81/99, abgedruckt in: info also 2000, Seite 228; Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04, abgedruckt in: info also 2004, Seiten 171ff.).
Der Sachstand des Verfahrens bietet keine Anhaltspunkte dafür, welche anderen liquiden Mittel ich zur Sicherung meiner Existenz in Anspruch nehmen kann.“
Da es sich um darlehensweise Gewährung handelt ist es unangemessen, abzuwarten bis der Versteigerungstermin erfolgt.
Da es an ein Wunder grenzen würde, wenn das mit 100.000,-- € geschätzte Haus mehr als 300.000,--€ Erlös erzielen würde ist ein Abwarten ebenfalls unangemessen insbesondere deshalb weil bei einem höheren Erlös das darlehensweise gewährte ALG II zurückbezahlt würde.
Mir vorzuhalten ich würde mit den 49,-- € durchschnittliche Einnahmen in den letzten 6 Monaten kein Bemühen zeigen meine Einnahmesituation zu verbessern ist reiner Hohn.

Einem Versicherungsmakler das Auto nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen und dann Vorhaltungen zu machen, man bemühe sich nicht die Einnahmesituation zu verbessern ist ebenfalls reiner Hohn.
Seit 1. April beträgt mein Einkommen 0,--€ nach Abzug der Miete.
In Anbetracht dieser Tatsachen ist es doch eher so, dass Sie alles tun, um zu verhindern das sich meine Einnahmesituation verbessert.
Ich fordere Sie jetzt nochmals auf, mir mein vom Bundesverfassungsgericht zugesprochenes Existenzminimum in Form von ALG II zukommen zu lassen.
Sollte ich in den nächsten 2 Tagen keine Existenzsichernde ALG II Leistungen von Ihnen erhalten werde ich mich zum dritten Mal ans Gericht wenden.
Diesmal mit Beratungsschein und Gerichtskostenhilfe und Anwalt. Noch mehr Kosten für den Steuerzahler.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche behalte ich mir vor.
Eine Kopie dieses E-mail Verkehrs geht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an die Fraktionen der Parteien im Bundes- und Landtag sowie an die Petitionsausschüsse des Bundes- und des Landtages.

mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Wer sich die Mühe gemacht hat dies alles zu lesen, dem stelle ich die Frage:
Ist es nicht offensichtlich, dass hier jemand gemobbt und dabei finanziell ruiniert werden soll?

Martin S.

Leben von bereits ausgegebenem Geld - Wirklichkeit in Tübingen

Mein Name ist Martin S.. Ich bin oder besser war von Beruf Unternehmensberater und Makler.
Leider haben mich einige Forderungsausfälle – so nennt man Menschen, die einen beschissen haben auf Amtsdeutsch – in eine schwere Notlage gebracht.
Aber wir haben ja eine ausgezeichnete soziale Hängematte, wie es unser Vizekanzler so schön festgestellt hat. Ich freute mich schon darauf mich dort breit zu machen. - Aber - die ließen mich nicht.
Ein Mann Namens Reinlich, vom Jobcenter Tübingen hatte was dagegen. Er entwarf kreative Berechnungsmöglichkeiten, die zwar weit weg von seinen eigentlich bindenden fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit waren, mich aber immer unter dem Existenzminimum hielten. Auch dem Sozialgericht konnte ich nicht glaubhaft machen, dass ich hilfebedürftig bin. Dafür sorgte Herr Reinlich durch Halbwahrheiten bis hin zu Unwahrheiten. Naja, was soll man mit dem Namen Makler in der Berufsbezeichnung auch erwarten – sicher keine Glaubwürdigkeit.
Nach den Berechnungen des Herrn Rein und des Gerichtes habe ich zu Unrecht Geld ausgegeben als ich noch nicht hilfebedürftig war. Weil es zu Unrecht ausgegeben war, wurde es mir als Ausgabe nicht abgezogen und stand somit noch zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung.
Nun musste ich von Geld leben, das ich bereits der KSK als Tilgung überwiesen habe oder mit dem ich mir Zugang zum Teileauto erkauft habe, weil ich ja dank Jobcenter mein Auto verkaufen muss.
Zuerst versuchte ich es bei Lidl. Ich kam an die Kasse und legte der Verkäuferin meinen Überweisungsscheine und den Beschluss des Sozialgerichts vor. Ungläubiges Staunen war die Antwort. Sofort wurde der Filialleiter herbeigeholt. Aber auch bei Ihm – ungläubiges Staunen. Ein Anruf beim Bezirksleiter brachte uns auch nicht weiter. In der Lidl Zentrale liefen die Menschen zusammen und berieten sich.
Wenn ein deutsches Gericht es für richtig hält, jemanden von bereits ausgegebenem Geld leben zu lassen, dann war es womöglich strafbar, ihm nichts zu verkaufen. Jetzt wurde die Rechtsabteilung eingeschaltet. Die Schlange hinter mir wurde immer länger und ungehaltener. Die Rechtsabteilung beraumte eine Sitzung mit allen Anwälten ein, die sie zur Verfügung hatten. Nach einer Stunde kam die Lösung:
Ein junger aufstrebender studierter Jurist trug vor:
Wenn wir es schaffen straflos unsere Mitarbeiter zu bespitzeln, sie unter Tarif zu bezahlen, sie zu unbezahlter Mehrarbeit zu bewegen, dann können wir auch diesen Einkauf ablehnen. Bis dieser kleine Wurm – da meint er mich – von wegen klein -gegen uns alle geklagt hat, ist er doch verhungert. Er brauchte ja schon für ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht 6 Monate und war 6 Monate ohne ausreichende Stütze. Also kein Problem, wir lehnen den Einkauf ab.
Jetzt saß ich wieder vor dem Lidl. Mein Hunger war der Gleiche wie vorher aber irgendwie kam mir in den Sinn, dass diese Richter wohl nicht bei Lidl einkaufen. Oder sie kaufen mit richtigem Geld ein – Steuergeld wie ich es auch haben wollte -.
Was tun, war die Frage?
Einkaufen mit bereits ausgegebenem Geld ist Fehlanzeige. Vielleicht könnte dieser Reinlich vom Jobcenter mir zeigen wie das geht. Gute Idee, ich schreib ihm. Noch bessere Idee - am besten schreibe ich den Richtern direkt und frage sie, wie ich das technisch und tatsächlich bewerkstelligen soll. Vielleicht muss man dazu studiert haben um das zu bewerkstelligen.
Da ging mir ein Licht auf!
Ich hab kein Abitur, deswegen kann ich das nicht. Das ist der Grund warum ich bei Lidl nichts bekam! Auf einmal war es klar zu sehen, ich bin zu Dumm mit bereits ausgegebenem Geld einzukaufen.
Gesagt getan, ich schrieb – was bekam ich da zurückgeschrieben – noch mehr Worte die ohne Abitur gar nicht mehr zu verstehen waren. Aussichtslos. Sätze wie:
„ Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsache-rechts-behelfes ab und erfordert in der Regel eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundene Belastungen wiegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht.“ Oder nochmal so ein schöner Satz: „Es ist davon auszugehen, dass er in dieser Zeit Einkünfte erzielt hat und erzielt, zumal er nach dem Vortrag des Beklagten auch keinen Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum ab 01. April 2012 gestellt hat und auch keine Nachweise über seine Einkünfte von Oktober 2011 bis März 2012 (man beachte, das Verfahren startete bereits im November 2011, wo sollte ich da zahlen bis März her haben) dazu vorgelegt habe. Der Kläger hat dann zwar mit Schreiben vom 03.April 2012 erklärt, er habe am 26. März 2012 einen Weitergewährungsantrag gestellt, was bei Abfassung des Schreiben des Beklagten vom 23. März nicht bekannt sein konnte, und Kontounterlagen bis 2. bzw. 10. November 2012 vorgelegt. Dies hat der Beklagte auch inzwischen mitgeteilt.“
Ohne Abitur würde ich sagen, es besteht kein Anordnungsgrund weil keine Unterlagen vorliegen, aber am 03. April wurden diese vorgelegt. Warum weiterhin trotzdem kein Anordnungsgrund besteht versteht man nun wieder nur mit Abitur und Jurastudium.
Also was tun?
Das Jobcenter will mir nicht helfen, das Gericht will mir nicht helfen, unsere Politiker heben immer die Eigeninitiative hervor. Wenn ich mich nicht unwürdig ausnützen lassen will von Leiharbeit und Niedriglohn, wenn ich meinen Kollegen nicht die Arbeit wegen Niedriglohn und Leiharbeit stehlen möchte, muss ich mich selbst um Sozialhilfe kümmern.
Die Idee finde ich super, und das ohne Abitur. Aber wie? Ich schaute mir mal an wie das in Ländern wie den USA, Mexiko oder Lateinamerikas funktioniert. Dort gibt es ja auch nur die privatisierte Sozialhilfe. Und da wurde mir klar. Mach es wie in den USA oder Brasilien.

- Achtung Satire, nicht nachahmen! -

Also was braucht man dazu?
1. Dunkle Funktionskleidung – hab ich schon
2. Eine Sturmhaube zur Verkleidung – ist nicht teuer
3. Einige verschiedene Brecheisen – gibt’s in jedem Baumarkt
4. Einige geeignete Häuser – erkennt man an den Straßennamen
5. Alternativ – eine Waffe – aber ich glaub das ist nichts für mich
Das größte Problem ist aber das Know How zu erlangen. Aber auch da kam mir der rettende Einfall:
Werde ich erwischt, bekomme ich doch einen kostenlosen Aufenthalt in der größten Internatsschule der Bundesrepublik für Schulungen in privater Sozialhilfe. Nämlich einen Gefängnisaufenthalt. Werde ich nicht erwischt kann ich es ja.
Das ist die beste Geschäftsidee für Opfer des Systems. Eine eigene Sozialhilfe aufbauen. Und durch Learning by doing auch sehr effektiv!

Ist das nicht genial?

„Achtung dies war Satire, bitte nicht ernst nehmen – zumindest den allerletzten Teil – das mit dem bereits ausgegebenen Geld ist leider Realität“

Martin S.

Landessozialgericht sieht keine Notlage!

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

nachdem ich minitiös alles aufgeführt habe, wie man ja im vorigen Beitrag nachlesen kann, hat auch das Landessozialgericht keine Notwendigkeit gesehen, eine Anordnung zu treffen. Ich hätte nicht glaubhaft nachweisen können........

Achtung Satire!

Ich trage mich mit dem Gedanken eine neue Firma zu gründen. Ihr Name:
Sozialausgleich ohne Staat.
Handwerszeug:
Gute Brechstangen und gute Taschen.
Einen Einführungskurs, den man kostenlos in einer staatlichen Internatsschule, genannt Gefängnis bekommen kann, und los gehts.

Investitionen sind gering, der soziale Ausgleich zwischen Arm und Reich dann im Sinne der Liberalen und Konservtiven. Denn wer in Not geratene Menschen auf sich selber stellt, braucht sich nicht wundern, wenn diese individuelle Lösungsmöglichkeiten suchen.

Für alle Staatsanwälte die politische Kritik bestrafen wollen, wie bei den Montagsdemos oder beim Aufruf zum Schottern geschehen, soll gesagt sein:

Dies ist satirisch gemeint und somit keine Aufforderung zu einer Straftat.

Martin S.

Beschwerde gegen Ablehnung des Eilantrages!

AZ.: XY

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich, Martin S. Beschwerde gegen den Beschluss vom 22.02.2012.


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit November 2011 lebe ich weit unter dem Existenzminimum von 864,-- €, nämlich von 515,-- €. Da meine Warmmiete 500,-- € beträgt, lebe ich von 15,-- € monatlich. Deshalb hat das Sozialgericht meinen Antrag zu Unrecht zurückgewiesen. Ich kann sehr wohl im Wege der einstweiligen Regelungsanordnung die vorläufige Gewährung von Alg II verlangen. Ich habe sowohl einen Anordnungsgrund als auch einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. Denn das begehrte Alg II hat für mich wie für jeden der es beantragt- existenzsichernden Charakter. So ist schon für Hilfen nach dem Bundessozialhilfe-gesetzes, an deren Stelle mittlerweile die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II getreten ist, allgemein anerkannt, dass ein anzuerkennender Bedarf grundsätzlich auch die besondere Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Regelung begründet, weil der Bedürftige zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz auf sofortige Hilfe angewiesen ist (Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns vom 23.11.1999, Az: 1 M 81/99, abgedruckt in: info also 2000, Seite 228; Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04, abgedruckt in: info also 2004, Seiten 171ff.). Der Sachstand des Verfahrens bietet keine Anhaltspunkte dafür, welche anderen liquiden Mittel ich zur Sicherung meiner Existenz in Anspruch nehmen kann.“
Im vorliegenden Eilverfahren kann dahingestellt bleiben, ob meine Hilfebedürftigkeit durch falsches ausgeben von Geld verursacht wurde. Denn hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwendung von zu berücksichtigenden Vermögen nicht möglich ist; in diesem Falle sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen, § 9 Abs. 4SGB II. Mein Anspruch auf Alg II scheitert allenfalls am vorrangig einzusetzenden Vermögen in Form einer Rückforderung des angeblich zu unrecht ausgegebenen Geldes; dessen sofortige Verwertung ist jedoch nicht möglich. Im übrigen bestreite ich, dass unternehmerische Entscheidungen, die ich im Vertrauen auf gesunden Menschenverstand getroffen habe, vom Jobcenter im Nachhinein abgelehnt werden können, zumal ich schon seit über 25 Jahren selbständig bin. Unser Rechtssystem basiert auf Vertrauensschutz. Dieser ist nicht gegeben, wenn das Jobcenter und das Gericht Investitionen, die bereits getätigt waren bevor ein Antrag gestellt wurde, als nicht zu tätigen ansieht. Zumal dadurch die Situation eintritt, dass ich mein Existenzminimum von nicht mehr vorhandenem Geld finanzieren soll.
Das ist schlicht und einfach physisch nicht möglich.
Desweiteren bestreite ich, dass eine Rückzahlung von vorfinanzierten Provisions-ansprüchen an die Sparkasse XY eine vorsätzliche Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit ist. Die Vorfinanzierung der Provisionsansprüche verhinderte eine sonst viel früher einsetzende Hilfebedürftigkeit. Die Ausführungen des Gerichts, dass die Glaubhaftmachung nicht ausreichte, ist auch kein Grund diese Ausgabe anzuzweifeln. Das Gericht hätte in Form einer Anhörung diesen Punkt klären können. Es hätte ebenso die Sparkasse XY als Zeugen berufen können. In Anbetracht der gefährdeten Existenz des Klägers wäre dies ein verhältnismäßiges Mittel gewesen.

Das Gericht führt aus, dass das Jobcenter die Kosten für mein Kraftfahrzeug anerkannt hätte. Dies stimmt nicht. Das Jobcenter weigert sich trotz eindeutiger Regelung die Zins- und Tilgungsbeiträge in Höhe von monatlich 200,-- € für das Auto anzuerkennen. Der Darlehensvertrag liegt beiden vor. Dadurch vermindert sich der Anspruch auf existenzerhaltende Mittel um 200,-- €. Trotz dem die Verwertung des Autos nicht kurzfristig möglich ist, aber von mir betrieben wird. Auch dafür liegen eindeutige Gesetzestexte vor, die einen solchen Fall regeln und bis heute vom Jobcenter Tübingen nicht angewandt werden.

Das Jobcenter will die einmalige Aufwendung von 490,-- € für das Teileauto nicht als Betriebsausgabe anerkennen. Diese Aufwendungen seien nicht einsehbar, weil neben einem eigenen PKW die Nutzung eines TeileAutos für einen ALG II Bezieher nicht angemessen ist. Trotz meines Einwandes, dass ich dadurch Geld spare, schließt sich das Gericht der Auffassung des Jobcenters an.
Dazu möchte ich gerne Herrn Adam Riese bemühen:

1. Ausgabe für Winterreifen für mein Fahrzeug ca. 800,-- €
2. Ausgaben für Teileauto einmalig 490,-- €
3. Ausgaben für monatlichen Beitrag
von 7,-- € für 6 Monate 42,-- €

Somit ist die Ersparnis von Betriebsausgaben 268,-- €

Gehen wir nun davon aus, das eine durchschnittliche Benutzung des TeileAuto 2 Stunden und 50 km beträgt, fallen pro Benutzung nochmals 18,10 € an. Benötige ich nun bei Schneefall das Auto 3 – 4 mal pro Winter bleibt der Aufwand immer noch unter dem Aufwand für Winterreifen. Erst bei über 15 Benutzungen des Teileautos kommt das TeileAuto teurer als die Investition in Winterreifen. Wie das Jobcenter und das Gericht darauf kommen, diese Investition würde zu Lasten des Steuerzahlers gehen bleibt mir ein Rätsel. Sollte das Gericht die Höhe der Winterreifenpreise anzweifeln lege ich gerne einen Kostenvoranschlag vor. Aber aus allgemeiner Lebenserfahrung kann man diese Preise nachvollziehen.
Für die Abwicklung eines Verkaufes meines Autos ist das TeileAuto ebenfalls die günstigste Möglichkeit. Nach Verkauf meines Autos muss ich nicht sofort das nächstbeste Auto kaufen sondern kann mir Zeit zum suchen eines preiswerten Ersatzes nehmen. Dies halte ich auch nicht für einen Missbrauch des Steuerzahlers sondern im Gegenteil für den Steuerzahler sehr nützlich.

Obwohl der Gesetzgeber in den Durchführungsbestimmungen genau erläutert hat, warum eine auf den 1. Rückwirkende Regelung getroffen wurde, ich zitiere aus den Durchführungsbestimmungen des Ministeriums für Arbeit: „Die Rückwirkung des Antrages auf den Ersten des Monats bewirkt, dass Einnahmen und Ausgaben zukünftig regelmäßig monatsweise gegenüber gestellt werden können.“ mutmaßt das Jobcenter und das Gericht, dass dadurch eine Verschiebung von Einkommen zu Vermögen verhindert werden sollte. Dies wiederspricht eindeutig dem oben Zitierten. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich eine Antragstellung mit Wirkung zum vorgesehen. Dies ignoriert das Jobcenter und das Gericht. Der Gesetzgeber wünscht sogar ausdrücklich, ich zitiere: „(2) Bei der Ermittlung des Willens des Antragstellers ist auch zu erfragen, ob dieser Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt begehrt (Antragstellung mit Wirkung zum …). Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 wirkt die Antragstellung grundsätzlich auf den Ersten des Monats zurück.“

Dies ist eine eindeutige Regelung. Die Willensermittlung wird und wurde vom Jobcenter ignoriert. Warum das Jobcenter und das Gericht diese Regelung einfach verwirft, ist unerklärlich und geht zu Lasten meines verfassungsmäßigen Existenzrechts.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch hier eindeutig entschieden:
1 a) Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.

Da ich im Moment vom Betteln bei Bekannten und Verwandten lebe, sehe ich mein Verfassungsrecht nach Artikel 1 vom Jobcenter wie vom Gericht beschnitten.

Setzt man die Würde des Menschen ins Verhältnis zu Geld, sollte die Würde des Menschen Vorrang vor unter Umständen im Zweifel stehenden Leistungen haben. Ich fühle mich wie ein Mensch zweiter Klasse, dessen Existenz aufs Spiel gesetzt wird nur um ein paar Euro einzusparen. Dies in einer christlichen Wertegesellschaft.

Deshalb fordere ich das Gericht auf unverzüglich im Sinne unserer Verfassung anordnungsweise Recht zu sprechen, und dann ein ordentliches Verfahren zuzulassen.


Martin S.

Gericht fragt an ob Verfahren gewünscht wird!

Nachdem das Gericht es für rechtens befunden hat, dass ich von 515,--€ abzgl. 500,-- € Miete also von 15,-- € monatlich leben soll, fragt es nun an, ob ein Verfahren überhaupt gewünscht wird. Das sogenannte Eilverfahren wurde ja mit einer Begründung abgelehnt. Auf Grund dieser Begründung hat das Hauptverfahren auch keine Aussicht auf Erfolg - sagt das Gericht. Wenn ich jetzt auf ein Hauptverfahren bestehe, dass ja auch Beisitzer hat also eventuell etwas gerechter sein wird, wird das Gericht wieder auf Missbrauch des Gerichts plädieren. Es wird mir wieder wie im Verfahren davor die Kosten androhen. Nichts desto trotz kann ich es nicht hinnehmen das ein deutsches Sozialgericht es für richtig findet, dass ich von 15,-- € monatlich leben muss. Wie lange muss man Jura studiert haben, um von einem Menschen zu verlangen von bereits ausgegebenem Geld zu leben? Jeder Cent davon ist nachgewiesen und begründet. Man muss auch sehr lange Jura studieren, um eine Ausgabe von 490,-- € (Carsharing) als unnötig zu erklären obwohl sie ene Ersparniss von mindestens 800,-- € (Gesparte Winterreifen auf eigenem Auto) bringt. Wo leben wir eigentlich? Ebenso verweigert das Gericht die Rückzahlung von vorfinanzierte Erträgen an die Sparkasse als Betriebsausgabe anzuerkennen. Das Geld ist aber bereits bei der Sparkasse. Die rückt es bestimmt nicht mehr raus. Eine klare Aufforderung zum Kreditbetrug!
Die Kreditrate für meinen Firmenwagen wurde bis heute nicht anerkannt. Trotz eindeutiger Regeln.

Martin S.

Eilantrag vom Gericht bearbeitet und verworfen!

Am 23.02.2012 war es soweit. Der grösste Tag im Leben eines von 30,- € monatlich lebenden Menschen. Die Richter sehen dies aber nicht so und verordnen mir ein Leben von Geld das bereits ausgegeben ist. Dazu muss man viele viele Jahre studiert haben. Obdachlosigkeit oder Diebstahl. Was tun?
Da bereits am 30.03.2012 der Folgeantrag fällig ist, bräuchte ich gegen diesen Bescheid keinen Einspruch beim Landessozialgericht einlegen sondern auf die ordentlich Verhandlung warten. Im letzten Verfahren legte mir dies die Richterin so aus, als ob ich es nicht nötig hätte. Deshalb werde ich Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen. Menschenverachtung pur an deutschen Gerichten.

Martin S.

120222-Beschluss-SG-Reutlingen (pdf, 4,713 KB)

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