Rede vom 26.07.2011
Die menschenunwürdige Behandlung des Martin S. – oder wie das Jobcenter Tübingen 6 Monate Leistungen verschleppt.
Wie hin und wieder in der Zeitung zu lesen ist, verzweifeln immer wieder Menschen am Job Center Tübingen. Krank, arbeitsunfähig oder pleite werden sie von der Rechtsabteilung des Jobcenters hilflos zurückgelassen. So geschah es jetzt wieder einmal mit Martin S..
Martin S. ist 53 Jahre alt. Seit seinem 16. Lebensjahr bezahlt er in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Mit 34 machte er sich Selbständig und kaufte sich für seine Altersvorsorge ein Mehrfamilienhaus. Doch dann kam alles anders als gedacht. Von Geschäftspartnern betrogen, von Mietern um die Mieteinnahmen gebracht sah er sich Ende 2010 nicht mehr in der Lage seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Er beantragte als Aufstocker zu seiner Selbständigkeit Hartz IV. Und damit begann der Anfang vom Ende seiner Menschenwürde. Als selbständiger mit einem vor der Zwangsversteigerung stehenden Haus wird er von der Rechtsabteilung des Jobcenters Tübingen als potentieller Betrüger angesehen. - Herr Rein lässt grüßen. - Seine zuvor mit dem Fallmanager besprochene Situation wird ihm nicht abgenommen. Das Jobcenter ist nicht in der Lage oder nicht willens zwischen tatsächlichen Einnahmen und fiktiven Einnahmen und nicht geflossenen Einnahmen zu unterscheiden. Aber anstatt das Gespräch zu suchen werden Bescheide erlassen, Widersprüche abgelehnt und die Leistung verweigert. Obwohl das Landessozialgericht in Sachsen bereits klar Urteilte, dass fiktive nicht tatsächlich zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, weigerte sich das Jobcenter Tübingen dies auch so zu handhaben. So kam es, dass Leistungen die am 21.12.2010 beantragt wurden zu Bruchteilen erst am März des darauf folgenden Jahres ausbezahlt wurden. Zum 30.März wurden die Leistungen dann eingestellt. Seitdem versucht Martin S. verzweifelt seinen Lebensunterhalt und seine inzwischen Hartz gerechte Wohnung zu halten und gleichzeitig vom Sozialgericht Reutlingen Unterstützung zu erhalten. Am 15. Juni 2011 war es dann soweit. Aufgrund seines Antrags auf Eilentscheidung wurde eine Anhörung anberaumt. Man beachte – nur noch 6 Tage und 6 Monate wären vergangen gewesen. Zur Anhörung durch Frau Richterin Ott erschien der Geschäftsführer des Jobcenters Herr Niendorf und Martin S. Wie sich im Verlauf der Anhörung herausstellte ist das Jobcenter doch damit überfordert komplizierte Vorgänge abzuarbeiten. Seine Fragen zeigten deutlich wie schlecht er die Situation einschätzen kann.
Von Ihm wurde gesagt: „Es kann nicht die Aufgabe des Jobcenters sein, Selbständige zu subventionieren.“ Auf die Entgegnung von Martin S., dass auch Selbständige vor dem Gesetz gleich sind und das vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf Gewährleistung eines menschewürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG auch Ihnen zusteht, erwiderte der Geschäftsführer des Jobcenter Tübingens – und jetzt halten sie sich fest –
„Karlsruhe ist weit weg“
„Karlsruhe ist weit weg“
Der Geschäftsführer des Jobcenters Tübingen wagt es in einem deutschen Gerichtssaal diesen Ausspruch zu tun.
Wie sollen wir je Recht bekommen wenn eine solche Aussage in einem deutschen Gerichtssaal folgenlos bleibt.
Was sagt uns diese Aussage. Das Jobcenter Tübingen schert sich einen Dreck um unser Grundgesetz. Es erfüllt lieber Zielvorgaben des Arbeitsamtes und des Arbeitsministeriums unserer Rabenmutter der Nation Frau von der Leyen. Wie im Sozialausschuss des Kreises deutlich ausgesprochen wurde, gibt es Zielvorgaben, wie viel Leistungen in Hartz IV ausbezahlt werden dürfen.
Was passiert wenn plötzlich mehr Anträge als vorhergesehen gestellt werden erlebten wir jetzt wieder mit den Selbständigen Aufstockern. Sie werden wieder in faschistoider Weise angeprangert. Sie würden ihre Zahlen kleinrechnen können damit sie Hartz IV beantragen können und damit den Staat betrügen. Wer hat es nicht gelesen. In allen Zeitungen und allen Nachrichten wurde dies verbreitet. Ohne Begründung, ohne Nachweise. Wenn es um Sozialleistungen geht darf jeder hetzen und stigmatisieren. Wo werden die ca. 2.5 Billionen Euro erwähnt die die Deutschen bisher in die EU investiert haben um der Industrie freie Märkte und Eigenkapitalrenditen von 20 bis 25 % zu ermöglichen. Wo werden die hunderte Milliarden aus dem Soli erwähnt die Firmen im Osten als Subventionen kassiert haben. Wo werden die 200 Milliarden erwähnt die von der Atomindustrie kassiert wurden. Wo werden die Abermilliarden erwähnt die die Endlagerung noch kosten wird. So könnte man weitermachen. Deshalb lasst Euch nicht weismachen, dass Hartz IV Empfang Schmarotzertum ist. Es ist ein Grundrecht und vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt worden. Die größten Schmarotzer in Deutschland sitzen oben und nicht unten. Wer hat den so regiert, dass Millionen Menschen auf Hartz IV angewiesen sind und warum? Wer leitet denn die Geschicke in unserem Land. Nicht wir, sondern diejenigen die auch den Profit einstreichen. Die Gier hat zugenommen – deshalb muss unser Widerstand auch zunehmen. Die Faust auf den Tisch im Jobcenter wie auch bei den Schwarz/Gelb/Grün und Rosaroten Politikern. Zeigen wir Ihnen endlich, dass man mit Menschen nicht alles machen kann. Zeigen wir Ihnen dass wir auch Menschen sind. Zeigen wir Ihnen wer die Mehrheit im Land ist.
In diesem Sinne – bis nächsten Montag vor dem Cafè Lieb für eine bessere Zukunft mit lärmenden Parolen auf den Holzmarkt – wir werden immer mehr - bei dieser Politik des schamlosen Ausbeutens.
Mein Name ist Wolfgang Schäfer und ich kämpfe mit erhobenem Haupt und geballter Faust gegen diese faschistoiden Methoden. Ich hoffe Ihr auch!
Wie hin und wieder in der Zeitung zu lesen ist, verzweifeln immer wieder Menschen am Job Center Tübingen. Krank, arbeitsunfähig oder pleite werden sie von der Rechtsabteilung des Jobcenters hilflos zurückgelassen. So geschah es jetzt wieder einmal mit Martin S..
Martin S. ist 53 Jahre alt. Seit seinem 16. Lebensjahr bezahlt er in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Mit 34 machte er sich Selbständig und kaufte sich für seine Altersvorsorge ein Mehrfamilienhaus. Doch dann kam alles anders als gedacht. Von Geschäftspartnern betrogen, von Mietern um die Mieteinnahmen gebracht sah er sich Ende 2010 nicht mehr in der Lage seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Er beantragte als Aufstocker zu seiner Selbständigkeit Hartz IV. Und damit begann der Anfang vom Ende seiner Menschenwürde. Als selbständiger mit einem vor der Zwangsversteigerung stehenden Haus wird er von der Rechtsabteilung des Jobcenters Tübingen als potentieller Betrüger angesehen. - Herr Rein lässt grüßen. - Seine zuvor mit dem Fallmanager besprochene Situation wird ihm nicht abgenommen. Das Jobcenter ist nicht in der Lage oder nicht willens zwischen tatsächlichen Einnahmen und fiktiven Einnahmen und nicht geflossenen Einnahmen zu unterscheiden. Aber anstatt das Gespräch zu suchen werden Bescheide erlassen, Widersprüche abgelehnt und die Leistung verweigert. Obwohl das Landessozialgericht in Sachsen bereits klar Urteilte, dass fiktive nicht tatsächlich zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, weigerte sich das Jobcenter Tübingen dies auch so zu handhaben. So kam es, dass Leistungen die am 21.12.2010 beantragt wurden zu Bruchteilen erst am März des darauf folgenden Jahres ausbezahlt wurden. Zum 30.März wurden die Leistungen dann eingestellt. Seitdem versucht Martin S. verzweifelt seinen Lebensunterhalt und seine inzwischen Hartz gerechte Wohnung zu halten und gleichzeitig vom Sozialgericht Reutlingen Unterstützung zu erhalten. Am 15. Juni 2011 war es dann soweit. Aufgrund seines Antrags auf Eilentscheidung wurde eine Anhörung anberaumt. Man beachte – nur noch 6 Tage und 6 Monate wären vergangen gewesen. Zur Anhörung durch Frau Richterin Ott erschien der Geschäftsführer des Jobcenters Herr Niendorf und Martin S. Wie sich im Verlauf der Anhörung herausstellte ist das Jobcenter doch damit überfordert komplizierte Vorgänge abzuarbeiten. Seine Fragen zeigten deutlich wie schlecht er die Situation einschätzen kann.
Von Ihm wurde gesagt: „Es kann nicht die Aufgabe des Jobcenters sein, Selbständige zu subventionieren.“ Auf die Entgegnung von Martin S., dass auch Selbständige vor dem Gesetz gleich sind und das vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf Gewährleistung eines menschewürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG auch Ihnen zusteht, erwiderte der Geschäftsführer des Jobcenter Tübingens – und jetzt halten sie sich fest –
„Karlsruhe ist weit weg“
„Karlsruhe ist weit weg“
Der Geschäftsführer des Jobcenters Tübingen wagt es in einem deutschen Gerichtssaal diesen Ausspruch zu tun.
Wie sollen wir je Recht bekommen wenn eine solche Aussage in einem deutschen Gerichtssaal folgenlos bleibt.
Was sagt uns diese Aussage. Das Jobcenter Tübingen schert sich einen Dreck um unser Grundgesetz. Es erfüllt lieber Zielvorgaben des Arbeitsamtes und des Arbeitsministeriums unserer Rabenmutter der Nation Frau von der Leyen. Wie im Sozialausschuss des Kreises deutlich ausgesprochen wurde, gibt es Zielvorgaben, wie viel Leistungen in Hartz IV ausbezahlt werden dürfen.
Was passiert wenn plötzlich mehr Anträge als vorhergesehen gestellt werden erlebten wir jetzt wieder mit den Selbständigen Aufstockern. Sie werden wieder in faschistoider Weise angeprangert. Sie würden ihre Zahlen kleinrechnen können damit sie Hartz IV beantragen können und damit den Staat betrügen. Wer hat es nicht gelesen. In allen Zeitungen und allen Nachrichten wurde dies verbreitet. Ohne Begründung, ohne Nachweise. Wenn es um Sozialleistungen geht darf jeder hetzen und stigmatisieren. Wo werden die ca. 2.5 Billionen Euro erwähnt die die Deutschen bisher in die EU investiert haben um der Industrie freie Märkte und Eigenkapitalrenditen von 20 bis 25 % zu ermöglichen. Wo werden die hunderte Milliarden aus dem Soli erwähnt die Firmen im Osten als Subventionen kassiert haben. Wo werden die 200 Milliarden erwähnt die von der Atomindustrie kassiert wurden. Wo werden die Abermilliarden erwähnt die die Endlagerung noch kosten wird. So könnte man weitermachen. Deshalb lasst Euch nicht weismachen, dass Hartz IV Empfang Schmarotzertum ist. Es ist ein Grundrecht und vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt worden. Die größten Schmarotzer in Deutschland sitzen oben und nicht unten. Wer hat den so regiert, dass Millionen Menschen auf Hartz IV angewiesen sind und warum? Wer leitet denn die Geschicke in unserem Land. Nicht wir, sondern diejenigen die auch den Profit einstreichen. Die Gier hat zugenommen – deshalb muss unser Widerstand auch zunehmen. Die Faust auf den Tisch im Jobcenter wie auch bei den Schwarz/Gelb/Grün und Rosaroten Politikern. Zeigen wir Ihnen endlich, dass man mit Menschen nicht alles machen kann. Zeigen wir Ihnen dass wir auch Menschen sind. Zeigen wir Ihnen wer die Mehrheit im Land ist.
In diesem Sinne – bis nächsten Montag vor dem Cafè Lieb für eine bessere Zukunft mit lärmenden Parolen auf den Holzmarkt – wir werden immer mehr - bei dieser Politik des schamlosen Ausbeutens.
Mein Name ist Wolfgang Schäfer und ich kämpfe mit erhobenem Haupt und geballter Faust gegen diese faschistoiden Methoden. Ich hoffe Ihr auch!
1. Jul, 15:18