Freitag, 24. Februar 2012

Eilantrag vom Gericht bearbeitet und verworfen!

Am 23.02.2012 war es soweit. Der grösste Tag im Leben eines von 30,- € monatlich lebenden Menschen. Die Richter sehen dies aber nicht so und verordnen mir ein Leben von Geld das bereits ausgegeben ist. Dazu muss man viele viele Jahre studiert haben. Obdachlosigkeit oder Diebstahl. Was tun?
Da bereits am 30.03.2012 der Folgeantrag fällig ist, bräuchte ich gegen diesen Bescheid keinen Einspruch beim Landessozialgericht einlegen sondern auf die ordentlich Verhandlung warten. Im letzten Verfahren legte mir dies die Richterin so aus, als ob ich es nicht nötig hätte. Deshalb werde ich Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen. Menschenverachtung pur an deutschen Gerichten.

Martin S.

120222-Beschluss-SG-Reutlingen (pdf, 4,713 KB)

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