Mittwoch, 7. März 2012

Gericht fragt an ob Verfahren gewünscht wird!

Nachdem das Gericht es für rechtens befunden hat, dass ich von 515,--€ abzgl. 500,-- € Miete also von 15,-- € monatlich leben soll, fragt es nun an, ob ein Verfahren überhaupt gewünscht wird. Das sogenannte Eilverfahren wurde ja mit einer Begründung abgelehnt. Auf Grund dieser Begründung hat das Hauptverfahren auch keine Aussicht auf Erfolg - sagt das Gericht. Wenn ich jetzt auf ein Hauptverfahren bestehe, dass ja auch Beisitzer hat also eventuell etwas gerechter sein wird, wird das Gericht wieder auf Missbrauch des Gerichts plädieren. Es wird mir wieder wie im Verfahren davor die Kosten androhen. Nichts desto trotz kann ich es nicht hinnehmen das ein deutsches Sozialgericht es für richtig findet, dass ich von 15,-- € monatlich leben muss. Wie lange muss man Jura studiert haben, um von einem Menschen zu verlangen von bereits ausgegebenem Geld zu leben? Jeder Cent davon ist nachgewiesen und begründet. Man muss auch sehr lange Jura studieren, um eine Ausgabe von 490,-- € (Carsharing) als unnötig zu erklären obwohl sie ene Ersparniss von mindestens 800,-- € (Gesparte Winterreifen auf eigenem Auto) bringt. Wo leben wir eigentlich? Ebenso verweigert das Gericht die Rückzahlung von vorfinanzierte Erträgen an die Sparkasse als Betriebsausgabe anzuerkennen. Das Geld ist aber bereits bei der Sparkasse. Die rückt es bestimmt nicht mehr raus. Eine klare Aufforderung zum Kreditbetrug!
Die Kreditrate für meinen Firmenwagen wurde bis heute nicht anerkannt. Trotz eindeutiger Regeln.

Martin S.

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