Dienstag, 24. April 2012

Folgeantrag nach dem Leben von bereits ausgegebenem Geld!

Jobcenter Tübingen vernichtet meinen Betrieb endgültig!
Am 23.März reichte ich meinen Folgeantrag beim Jobcenter Tübingen ein. Da es keine Aussicht auf Abschlussprovisionen gibt, habe ich wie in allen vergangenen Anträgen 500,-- € Einnahmen pro Monat angesetzt. Abzüglich der Ausgaben blieben im Schnitt der sechs Monate 0,--€ übrig. Dies ist Eindeutig sollte man denken.
Der arme Martin S. braucht den vollen Satz von 370,-- € plus Miete also 870,--€.
Was macht Herr Blume von Jobcenter Tübingen. Er ändert die Angaben so lange, bis nur noch eine Leistung von 308,-- € inclusiv Miete bleibt.

Daraufhin entwickelte sich folgender E-mail Verkehr!

Sehr geehrter Herr Blume,

laut Bescheid vom 12.04.2012 soll ich mit 308,61 € auskommen. Entgegen meiner Angaben wurden 900,--€ als voraussichtliche Einnahmen angesetzt. Dies ist illusorisch. Anbei erhalten Sie eine Aufstellung der im Jahr 2011 und bis heute eingenommen Bestandsprovisionen. Dazu die Abrechnungen aus denen zu ersehen ist was Bestandsprovisionen und was Abschlussprovisionen angefallen sind. Die Bestandsprovisionen beliefen sich im Jahr 2011 auf 5.059,75 €. Dies sind die gesicherten Einnahmen auch für das Jahr 2012. Etwaige Zuwächse habe ich in meiner Aufrundung auf 500,-- € monatliche Einnahmen bereits hinzugerechnet. Auf Abschlussprovisionen ist in absehbarer Zeit nicht zu hoffen, da ich seit 6 Monaten unter dem Existenzminimum lebe und keine finanziellen Ressourcen zur Akquise mehr habe. Das Fahrzeug ist für einen Versicherungsmakler der ja vorwiegend Außendienst macht das wichtigste Arbeitsmittel. Das es so wenig genutzt wird liegt an den finanziellen Ressourcen. Ich habe schlicht und ergreifend kein Geld mehr für Benzin.
Bitte teilen Sie mir mit ob wir bei einem persönlichen Gespräch Aussicht auf Änderung des Bescheids hat. Falls ja, dann teilen Sie mir bitte einen Termin mit.

mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Sehr geehrter Herr Martin S.,

ich habe Korrekturen Ihrer Prognose „Anlage EKS“ vorgenommen, aufgrund Ihrer erklärten Ergebnisse der Vormonate 11/11 bis 03/12 , sowie Betriebsausgaben korrigiert bzw. gestrichen, die ich und auch das Sozialgericht Reutlingen nicht als Betriebsausgaben anerkennen.
Hierzu bedarf es derzeit keiner weiteren Änderungen. Ich bitte Sie, mir monatlich Ihre Betriebsergebnisse vorzulegen.
Ich bin gerne bereit ggf. Änderungen der Prognose im laufenden Bewilligungszeitraum aufgrund Ihrer vorgelegten Ergebnisse durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sehr geehrter Herr Blume,

anbei die neue Prognose für die nächsten 6 Monate. Da ich aufgrund der letzten 6 Monate in denen ich von 12,--€ zuzgl. 444,91 € leben musste ist es mir nicht gelungen eine eidesstattliche Versicherung zu verhindern. Diese wurde am 03.04.2012 beim AG Rottenburg abgelegt. Dadurch verändert sich die Situation erheblich.
1. Da die eidesstaatliche Versicherung in die Schufa eingetragen wird, kann ich nun auch die Raten für das KFZ einstellen. Ich werde versuchen es abzumelden. (wenn finanzierende Bank einverstanden ist.) Die Bank wird es dann verwerten. Deshalb habe ich für Mobilität nur noch 100,-- € veranschlagt. (Monatskarte über 2 Waben für die Kunden in der Nähe, Teileauto für entfernte Kunden.)
2. Aus dem selben Grund wie oben genannt werde ich nun auch das Finanzamt mit der Rückzahlung der falsch berechneten Umsatzsteuer nicht mehr bedienen. Dies wird laut Herrn Herr vom Finanzamt Tübingen zur Folge haben, dass er meine Provisionen bei der 1zu1 AG pfänden wird. Somit werden die Provisionseinnahmen auf Null sinken. Sobald dies der Fall ist werde ich sie kontaktieren.
3. Ich forder sie nun nochmals auf, die Werte aus dem Vorjahr ohne Abschlussprovisionen anzusetzen, da ich Ihnen bereits mit Mail vom 16.04.2012 folgendes Mitgeteilt habe: „Ich versichere Ihnen an Eides statt, dass im Moment keine Abschlussprovisionen absehbar sind. Für das gesamte Jahr 2011 habe ich 5.059,75 € an Bestandsprovisionen erhalten.“
4. Da Aufgrund der Unterstützung unter dem Existenzminimum keine Abschlussprovisionen mehr akquirierbar waren fallen auch für die nächsten Monate keine an. Ich habe in der EKS nun die Vorjahreswerte der Bestandsprovision eingesetzt. Sobald eine Abschlussprovision bezahlt wird informiere ich sie.
Insgesamt betrachtet ist die Weiterführung der Agentur gefährdet, da bei finanziellen Unregelmäßigkeiten die Zulassung entzogen werden kann.
Für den vorhergehenden Berechnungszeitraum möchte ich bezüglich des KFZ das Landessozialgericht Stuttgart aus dem Beschluss vom 05.04.2012 zitieren:

.....sein vorhandenes KFZ weiterhin betrieblich nutzen wollte und konnte............

Diese Ausführungen bestätigen wohl, dass das Gericht von einer betrieblichen Nutzung des KFZ ausgegangen ist.
Wie sie eine Umsatzsteuerzahlung als nicht betrieblich begründen wollen ist mir ein Rätsel. Im privaten Bereich gibt es keine Umsatzsteuererklärungen. Diese können nur betrieblich veranlasst sein.
Anlagen:
1. Berichtigtes Einkommensvorschau für April bis September (Provisionsabrechnung Vorjahr liegen Ihnen bereits vor)
2. Fahrtenbuch für Oktober bis März.
3. Provisionsabrechnung April 2012
4. Ausgabenbelege April 2012 (soweit bereits vorhanden, O2=privat)
5. Steuerbescheid Finanzamt Tübingen zu Umsatzsteuerrückerstattung
Ich hoffe auf eine rasche Bearbeitung, da ich bereits für den Monat April mit der Miete im Rückstand bin.
Belege für den vorigen Zeitraum folgen in Kürze!

mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Sehr geehrter Herr Martin S.,

mittlerweile wurde Ihre Immobile wohl zwangsverwertet. Dies musste ich aus der Tagespresse entnehmen. Eine Mitteilung von Ihnen erfolgte bisher nicht.
Bevor ich Änderungen bzgl. Ihrer Einkommensprognosen vornehmen kann, bitte ich um konkrete Auskunft/Nachweise über die erfolgte Verwertung Ihrer nicht selbst genutzten
Immobilie und dem Ergebnis bzw. dem künftigen Vermögensstand.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sehr geehrter Herr Blume,

die Immobilie wird erst am 26.04.2012 versteigert. Also konnte noch keine Mitteilung erfolgen.

mit freundlichen Grüßen

Martn S.

Sehr geehrter Herr Martin S.,

dann warten wir das Ergebnis ab.
Eine Änderungen bzgl. Ihrer Prognose EKS kann derzeit nicht erfolgen, da
- der abgelaufene Bewilligungszeitraum noch nicht abgerechnet ist
- Ihr KFZ Ihnen noch zur Verfügung steht
- keine Angaben über betriebliche und private Fahrten mit einem Teilauto als Ersatz für Ihr KFZ vorliegt
- Einkünfte aus Provisionen des Vorjahres angesetzt wurden
- die Vermögensverhältnisse und somit der generelle Anspruch auf Leistungen ungeklärt ist (Versteigerung steht unmittelbar bevor)
- kein Bemühen Ihre Einkommensverhältnisse zu verbessern erkennbar ist
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sehr geehrter Herr Blume,

seit November 2011 lebe ich weit unter dem Existenzminimum, nämlich von 515,-- € mtl. zuzgl. 37,--€ mtl. aus Provisionen. Da meine Warmmiete 503,-- € beträgt, lebe ich von 49,-- € monatlich. Das begehrte Alg II hat für mich wie für jeden der es beantragt existenzsichernden Charakter. So ist schon für Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetzes, an deren Stelle mittlerweile die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II getreten ist, allgemein anerkannt, dass ein anzuerkennender Bedarf grundsätzlich auch die besondere Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Regelung begründet, weil der Bedürftige zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz auf sofortige Hilfe angewiesen ist (Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns vom 23.11.1999, Az: 1 M 81/99, abgedruckt in: info also 2000, Seite 228; Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04, abgedruckt in: info also 2004, Seiten 171ff.).
Der Sachstand des Verfahrens bietet keine Anhaltspunkte dafür, welche anderen liquiden Mittel ich zur Sicherung meiner Existenz in Anspruch nehmen kann.“
Da es sich um darlehensweise Gewährung handelt ist es unangemessen, abzuwarten bis der Versteigerungstermin erfolgt.
Da es an ein Wunder grenzen würde, wenn das mit 100.000,-- € geschätzte Haus mehr als 300.000,--€ Erlös erzielen würde ist ein Abwarten ebenfalls unangemessen insbesondere deshalb weil bei einem höheren Erlös das darlehensweise gewährte ALG II zurückbezahlt würde.
Mir vorzuhalten ich würde mit den 49,-- € durchschnittliche Einnahmen in den letzten 6 Monaten kein Bemühen zeigen meine Einnahmesituation zu verbessern ist reiner Hohn.

Einem Versicherungsmakler das Auto nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen und dann Vorhaltungen zu machen, man bemühe sich nicht die Einnahmesituation zu verbessern ist ebenfalls reiner Hohn.
Seit 1. April beträgt mein Einkommen 0,--€ nach Abzug der Miete.
In Anbetracht dieser Tatsachen ist es doch eher so, dass Sie alles tun, um zu verhindern das sich meine Einnahmesituation verbessert.
Ich fordere Sie jetzt nochmals auf, mir mein vom Bundesverfassungsgericht zugesprochenes Existenzminimum in Form von ALG II zukommen zu lassen.
Sollte ich in den nächsten 2 Tagen keine Existenzsichernde ALG II Leistungen von Ihnen erhalten werde ich mich zum dritten Mal ans Gericht wenden.
Diesmal mit Beratungsschein und Gerichtskostenhilfe und Anwalt. Noch mehr Kosten für den Steuerzahler.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche behalte ich mir vor.
Eine Kopie dieses E-mail Verkehrs geht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an die Fraktionen der Parteien im Bundes- und Landtag sowie an die Petitionsausschüsse des Bundes- und des Landtages.

mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Wer sich die Mühe gemacht hat dies alles zu lesen, dem stelle ich die Frage:
Ist es nicht offensichtlich, dass hier jemand gemobbt und dabei finanziell ruiniert werden soll?

Martin S.

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