Donnerstag, 14. Juni 2012

Die Posse geht weiter! Neuer E-mail Verkehr mit allen Unterlagen!

Martin S. Mail vom 06. Juni 2012
Am Montag den 11.06.2012 um 10.00 Uhr bin ich bei Ihnen mit den gewünschten Unterlagen und werde erst wieder gehen wenn ich das Geld in der Tasche habe!

mit freundlichen Grüßen
Martin S.

Keine Antwort von Herrn Blume vom Jobcenter. Ich ging davon aus, der Termin steht!

Als ich mit einem Zeugen der Montagsdemo Tübingen am Montag um 10.00 Uhr das Büro des Herrn Blume betrat schrie dieser ohne einen Gruß oder sonst etwas nur:“Verlassen sie sofort mein Büro!“
Ich antwortete: „Nein, ich habe hier die fehlenden Unterlagen und möchte sie jetzt abgeben."
Herr Blume schrie nur weiter. Als er merkte, dass uns das nicht beindruckte verlies er fluchtartig seine Büro und war verschwunden.
Nach ca. 5 Minuten kam die Leiterin des Jobcenter Tübingen aus einem Büro und bat uns Beide herein. Ein ca. 1 ¼ stündiges Gespräch begann. Anwesend Herr Blume, sein Bereichsleiter, Frau Scholz, die Leiterin des Jobcenter und wir Beide.
Herr Blume zeigte sich nicht einsichtig. Vor lauter angewidert sein von dem Verhalten des „Bittstellers und untergebenen Matin S.“ widersprach er sogar seiner Amtsleiterin. Er wurde aber beauftragt den Sachverhalt umgehend zu prüfen und bis spätestens am 20.06.2012 sein Ergebnis zu präsentieren. Martin S. war bis dato mit 2 Monatsmieten im Rückstand.

Am nächsten Tag kam diese Mail:

Sehr geehrter Herr Martin S,

wir haben nun eine Korrektur der Anlage EKS (Einkommensprognose) für den Zeitraum 01.04.2012 bis 30.09.2012 unter Berücksichtigung der Betriebsergebnisse April und Mai 2012, den Vorgaben des Sozialgerichts und des § 3 der ALG II VO durchgeführt. Ihr monatlicher Leistungsanspruch im Zeitraum 01.04.2012 bis 30.09.2012 erhöhen wir vorerst von 308,61 Euro auf 697,93 Euro. Für den Zeitraum 01.04.2012 bis 30.06.2012 erhalten Sie umgehend eine Nachzahlung i.H.v. : 1167,96 Euro, sowie einen vorläufigen Änderungsbescheid mit Auswertungsblatt Ihrer Angaben EKS, zur Einsicht in die Berechnungsdetails.
Bitte teilen Sie uns umgehend Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse mit.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Sicher könnte man jetzt zufrieden sein, aber warum. Die Berechnungen konnten nicht stimmen. Daraufhin verfasste ich eine Antwort:

Sehr geehrte Frau Scholz,
Sehr geehrter Herr K.,

folgenden Text habe ich in höflicher Form und per Fax an Herrn Blume gesandt.

Sehr geehrter Herr Blume,

bevor sie einen neuen Bescheid erlassen, bitte ich sie zu berücksichtigen, dass ich meine Telefonanlage im Büro nicht für private Zwecke nutze. Für private Telefonate habe ich meinen O2 Anschluss (siehe Kontoauszüge)
Ebenso ist die Höhe der Miete nicht korrekt. Ich bezahle 300,-- € Miete zuzgl. 40,--€ Nebenkosten und 163,-- € Abschlag für die Elektroheizung. Zuzgl. der 8,-- € Mehraufwand für Warmwasser beträgt die Summe dann 511,--€.
Was mein PKW betrifft steht er mit leerem Tank und einem vermutlich geplatzten Kühlwasserschlauch und kann momentan für keinerlei Fahrten genutzt werden. Deshalb benutze ich für Bewerbungsfahrten und für Kundenfahrten das Teileauto. Vermutlich wird die finanzierende Bank das Fahrzeug in Kürze zurückholen weil die Kreditraten durch die vergangene Methode der Kürzungspolitik nicht mehr aufzubringen waren. Dies können sie ja aus den EKS und den Kontoauszügen ersehen.
Ein weiterer Punkt den sie berücksichtigen sollten ist, dass die Rückzahlung nach § 43 Abs. 2 S 1 SGB des vergangenen Zeitraums nach Punkt 2 ihrer fachlichen Hinweise in Ihrem Ermessen liegt und sie die Ermessensentscheidung zu begründen und zu dokumentieren haben. Ebenso ist ein Verwaltungsakt nötig. Nachdem es sich bei diesem Zeitraum um ein schwebendes Verfahren handelt und mich die Rückzahlung unter mein verfassungsmäßiges Existenzminimum drückt halte ich die Rückforderung nicht für angemessen. Wieso soll ich als hilfebedürftiger die Last einer schleppenden Sozialgerichtsterminierung tragen. Die Bunderepublik Deutschland ist dazu eher in der Lage und wird dadurch nicht ihres Existenzminimums beraubt. Ich bitte sie die Rückerstattung aus oben genannten Gründen ab Beginn zurückzunehmen und die bereits eingehaltenen Beträge zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich in sachlichem Ton meine Willenserklärung geschrieben habe. Wir werden jetzt sehen in wie weit Herr Blume seinen Handlungsspielraum zugunsten seiner Kunden nutzt.
PS: Bisher war es nicht möglich das FAX abzusetzen. Deshalb habe ich mich entschlossen diesen Text nochmals per Mail weiterzuleiten.
mit freundlichen Grüßen

Martin S.

Eine Antwort auf diese Mail:

Sehr geehrter Herr Martin S.,

der vorläufige Änderungsbescheid wurde bereits am Montag den 11.06.2012 erlassen und ist an Sie unterwegs.
Wir haben nach den Vorgaben des Sozialgerichts Reutlingen, dem Landessozialgerichts Stuttgart, sowie den Vorgaben des des § 3 der ALG II VO entschieden. Zu den Inhalten wird hierzu nicht weiter Stellung genommen.
Zur Abrechnung des abgelaufenen Bewilligungszeitraumes haben Sie einen Änderungsbescheid und einen Bescheid über die Erstattung bei endgültiger Leistungsfestsetzung erhalten.
Eine Aufrechnung der Leistungsüberzahlung erfolgt ab 01.06.2012 nach § 43 Abs.2 S.1 bei vorläufigen Entscheidungen, mit 10 % der maßgeblichen Regelleistung
Meine Ermessensentscheidung wurde im Bescheid zur Erstattung bei endgültiger Leistungsfestsetzung dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Blume
-Sachbearbeiter SGB II-
Arbeitsschwerpunkt Selbständige
Team 283

Urteilen Sie selbst. Hört sich so eine kundenfreundliche Antwort an? Wieder beweist Herr Blume dass er nichts dazugelernt hat und trägt die Rechtsunsicherheit auf dem Rücken von Martin S. aus.

Deshalb folgende Antwort an alle am Gespräch beteiligten:

Und wieder keinerlei Einsehen für die prekäre Situation. Obwohl noch kein rechtsgültiges Urteil vorliegt wird eine Ermessensentscheidung einfach zuungunsten des Hilfebedürftigen durchgesetzt. Herr Blume ist noch weit davon entfernt im Sinne seiner Kunden zu agieren. Natürlich werde ich jetzt gegen diesen Bescheid wieder Widerspruch einlegen müssen und es wird wieder vor Gericht landen. In der Folge wird dies für den Steuerzahler wieder teurer.
Stellen sie sich so Deeskalieren vor?
Wie bereits im Gespräch vom, Montag erkennbar hat Herr Blume keinerlei Einsicht. Deshalb werde auch ich keinerlei Einsicht haben.

Martin S.

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